Veranstalterin
Irene Tischler
Imigstraße 28
93142 Maxhütte-Haidhof
info@naturheilpfadzentrum.de
Steuernummer: 83 027 154 007 – nachfolgend „Veranstalter“ genannt
2. Anmeldung / Leistungen / Vertragsabschluss
2.1 Mit der Veranstaltungsanmeldung eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin- nachfolgend „Teilnehmer“ genannt – bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer durch den Veranstalter angebotenen Veranstaltung, was Lehrgänge, Retreats, Kurse und Camps miteinschließt, an. Die Anmeldung erfolgt über das allgmeine Anmeldeformular, welches Sie bitte sorgfältig ausfüllen und uns unterfertigt per Post oder E-Mail zusenden. Nach Erhalt der Anmeldung reserviert der Veranstalter für den Teilnehmer einen Platz und sendet dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zur Ausrüstung, Vorbereitung, Anreise und Zahlungsmodalitäten zu. Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande. Eine Rechnung über die Gesamtgebühr bekommt der Teilnehmer spätestens fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die vom Teilnehmer angegebene Mailadresse zugeschickt. Die Rechnung ist anschließend zur Bezahlung fällig. Zur Sicherung des Veranstaltungsplatzes ist umgehend nach Anmeldung die Gesamtgebühr einzuzahlen. Anmeldungen ohne Bezahlung der Gebühr können zur Folge haben, dass leider kein Fixplatz mehr zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis dafür, dass in diesem Fall Plätze nur mehr nach Verfügbarkeit vergeben werden können. Nebenabreden und Änderungen des jeweiligen vorformulierten Angebots bedürfen stetsder Schrift- oder Textform. Andernfalls kommt der Vertrag mit dem Leistungsumfang desjeweiligen vorformulierten Angebots zustande. 2.2 Der konkrete Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die Veranstaltungen finden überwiegend in der Natur und grundsätzlich unabhängig von der Wetterlage statt. Sofern die Wetterlage keine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung zulässt, fällt die Veranstaltung aus bzw. wird (sofern möglich) auf einen anderen Zeitpunkt verschoben. Es ist stets auf geeignete, der jeweiligen Wetterlage entsprechende Kleidung und Ausrüstung zu achten. Erforderliche weitere Informationen, die nicht in dem jeweiligen Angebot abgedruckt sind, wird der Veranstalter rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn übermitteln. Die An- und Anreise zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich selbst zu organisieren. 2.3 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bereit und in der Lage, die Verantwortung für seine Erfahrungen während der Veranstaltung zu übernehmen und dem entsprechend damit umzugehen.
3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs
Da die Veranstaltungen in erheblichem Umfang von der Wetterlage abhängen, behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Leistungen (auch im Falle von Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden.
4. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen, mindestens aber 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter.
5. Absage / Abbruch der Veranstaltung
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall die volle Teilnahmegebühr. 5.2 Muss der Veranstalter aufgrund einer Erkrankung oder anderen Verhinderung, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung absagen, wird ein Ersatztermin für diese Veranstaltung mitgeteilt. Ist der Teilnehmer an diesem Termin verhindert, wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet, jedoch keine darüber hinausgehenden Leistungen. 5.3 Hat die Veranstaltung bereits begonnen und muss diese aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder aus anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, frühzeitig abgebrochen werden, so wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
6. Widerrufsrecht / Stornoregelung / Rücktritt
Der Teilnehmer kann seine Anmeldung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich und ohne Begründung widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhält (an die vom Teilnehmer angegebene Mailadresse). Eine Stornierung der Anmeldung durch einen Teilnehmer, ohne dass hierfür ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, muss in Schrift- oder Textform gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Hierfür gelten folgende Stornierungsbedingungen: – Stornierung bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 Euro
– Stornierung 27 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Gesamtkosten
– Stornierung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Gesamtkosten (allerdings schreiben wir Ihnen 50 % der Kursgebühr für eine andere Veranstaltung Ihrer Wahl gut). Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen. Liegt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor und tritt ein Teilnehmer deswegen vom Veranstaltungsvertrag zurück, so kann der VeranstalterErsatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine bereits entstandenen Aufwendungen verlangen. Dem Teilnehmer steht es frei, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Teilnehmer hat dies dem Veranstalter im Voraus anzuzeigen. Dann entfällt die Stornogebühr und der Aufwendungsersatz.
7. Teilnahmebedingungen
Um für die Teilnehmenden eine unbeschwerte und erlebnisreiche Zeit während der Veranstaltung gewährleisten zu können, möchten wir insbesondere auf folgende Punkte hinweisen:
– Die Kleidung des Teilnehmers muss dem Wetter angepasst sein. Sie muss aus festem Schuhwerk und wetterfester Kleidung bestehen.
– (Verpackungs-)Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. wieder mit nach Hause zu nehmen.
– Wenn wir auf die „grüne Toilette“ gehen, vergraben wir die Papiertaschentücher im Boden. Wir stören die Tierwelt nicht unnötig. Wir reißen nicht unnötig Pflanzen ab und zertreten keine Pilze. Der Betreuer hat Wasser und Desinfektionsmittel vor Ort, um die Hände jederzeit, insbesondere nach dem Toilettengang waschen und desinfizieren zu können.
– Bei den Veranstaltungen werden stets die jeweils gültigen und von der Regierung / dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegten Regelungen hinsichtlich etwaiger Einschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Hygiene- und Abstandsregeln o.ä. eingehalten.
– Nach der Veranstaltung wird dringend angeraten, dass sich Teilnehmer selbst und/oder durch den gesetzlichen Vertreter gründlich auf Zecken o. Ä. untersuchen.
8. Teilnahme Minderjähriger
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Veranstalter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich (E-Mail genügt) in Kenntnis zu setzen und ihrem Kind ein etwaiges Notfallset mitzugeben. Mit der Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist, an dem Kurs teilzunehmen. Vor der Veranstaltung ist dem Veranstalter von Seiten des Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter eine Telefon- oder Handynummer mitzuteilen, unter der bei Notfällen während der Zeit der Veranstaltung ein Erziehungsberechtigter oder dessen Vertreter erreichbar ist. Wenn sich zeigt, dass eine teilnehmende minderjährige Person bedeutend mehr Betreuungbraucht, als der Betreuer leisten kann, und/oder die gesamte Gruppe überfordert, behalten wir uns vor, diese teilnehmende Person in die Betreuung der Eltern zurückzugeben. In diesem Fall findet keine anteilige Erstattung der Veranstaltungsgebühr statt.
9. Gruppenveranstaltungen
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe bzw. den Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern. Der Veranstalter ist dann lediglich verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppen bedürfen der vorherigenschriftlichen Vereinbarung.
10. Haftung
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich und geistig fähig ist, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder Medikamenteneinnahme und dgl. sind dem Walderlebniszentrums und der Wildnisschule Natureinklang bitte jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei all unseren Veranstaltungen sind die Leiter/Erfüllungsgehilfen angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen, Unfällen und dgl. zu vermeiden. Daher verpflichtet sich der Teilnehmer ausdrücklich den Sicherheitsanweisungen der Leiter/Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt jedenfalls auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Walderlebniszentrums und der Wildnisschule Natureinklang für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die der Teilnehmer während der Veranstaltung auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Der Abschluss einer privaten Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Während der gesamten Veranstaltungsdauer herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Verlassen der Veranstaltung geahndet. Die Veranstaltungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Das Walderlebniszentrums und die Wildnisschule Natureinklang behält sich vor, Teilnehmer aus disziplinären, gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen von der Veranstaltung auszuschließen. Wird eine Veranstaltung (z.B.: aufgrund von Heimweh, Verstoß gegen Alkohol- und Drogenverbot, mutwillige Sachbeschädigung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Behördenanordnung) vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Kostenrückerstattung. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist sich bewusst, dass die Teilnahme an den Veranstaltungen – trotz sicherer Bedingungen – Gefahren mit sich bringen kann und übernimmt dafür die volle Verantwortung. Hierzu zählen insbesondere Risiken wie Verletzungen, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum (z.B. Beschädigung der Kleidung durch Feuer/Risse etc.) und auch die soeben genannten Risiken, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden. Dies gilt auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die ihm von uns leihweise überlassen wurden. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter/Kursleiter/Erfüllungsgehilfen Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Die Beschränkung sowie der Ausschluss der Haftung des Veranstalters gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet der Veranstalter uneingeschränkt bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen).
11. Höhere Gewalt
Sofern die Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarenhöheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, können sowohlder Veranstalter als auch der Teilnehmer den Veranstaltungsvertrag kündigen. Wird der Vertraggekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
12. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.